Plakativ gekontert CDU Bad Honnef reagiert originell auf Wahlplakatbeschädigung

04.05.2024

Vorweg: Auch wenn auf einem Wahlplakat „nur“ sachlich kritzelnd kommentiert wird, es bleibt Sachbeschädigung und die ist laut StGB § 303 strafbar. Wahlplakate sind Eigen-tum der jeweiligen Parteien und wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sa-che
verändert wird bei Anzeige zur Kasse gebeten, so die Person denn erwischt wird.
Moderate Ausnahmen erlaubt das Gesetz nur dann, wenn man den ursprünglichen
Zustand mühelos wiederherstellen kann, wie etwa bei einem leicht ablösbaren
Klebestreifen.
In der Fußgängerzone hat sich nun jemand auf einem CDU-Schlagwort-Plakat mit
Kugelschreiber seinen Frust von der Seele geschrieben: „So viel Platz für Inhalte,
trotzdem keine Aussagen…“, heißt es da vorwurfsvoll auf der cadenabbia-türkisen
Freifläche und endet im Nachgang mit dem abwatschenden Fazit: „Peinlich“.
Der Verbalpfeil aus dem Hinterhalt traf zufällig auf den vorbeiradelnden CDU-Vorsitzenden und Landtagsabgeordneten Jonathan Grunwald, der nonchalant und inno-vativ konterte. Wetterfest verpackt brachte er ein Hinweispapier mit analoger Antwort an: Für diejenigen,
denen Freiheit zu wenig ist, gibt´s unser Wahlprogramm „to go“. Das füllte er in einen selbstgebastelten Miniaturbriefkasten, der nun ebenfalls ans Plakat getackert, mit seinem Inhalt zur Verfügung steht. Egal ob man nun für oder gegen die Christdemokraten ist,
Kritik scheinen sie ernst zu nehmen und unbürokratisch mit einem Quäntchen Humor
unkonventionell umzusetzen.