
Bad Honnef, 18. Februar 2016 - Die Frauen Union Bad Honnef und Königswinter begrüßten bei ihrer ersten gemeinsamen Veranstaltung ca. 30 Teilnehmer, darunter die Landtags-abgeordnete Andrea Milz, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bad Honnef, Iris Schwarz, sowie auch interessierte Herren.
Thema des Abends, der sich einreihte in das Programm ‚Beruf und Familie‘, waren „Frauenrechte – Recht für Frauen“. Die beiden Vortragenden Petra Kansy und Helga Martini gaben einen Überblick über die rechtliche Situation der Frauen mit und ohne Kinder im Falle von Scheidung oder Trennung und die möglichen Hilfen.
Petra Kansy, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeits- und Familienrecht, nannte aktuelle Zahlen. So werden 35 % alle geschlossenen Ehen innerhalb von 25 Jahren geschieden (ca. 166.200 Ehen in 2014). In 50% der Fälle waren minderjährige Kinder davon betroffen (ca. 134.800). 52 % der Scheidungen gehen von den Frauen aus, ein hoher Prozentsatz wird bereits nach sechs Jahren geschieden – heute gilt also nicht mehr das verflixte 7. Jahr, sondern das verflixte 6. Jahr.
Frau Kansy informierte umfassend darüber, welche Bereiche des Lebens von der Scheidung betroffen sind und worauf Frau dabei zu achten hat, wie Vermögens- und Finanzfragen, Unterhalt, Altersversorgung, Umgangs- und Sorgerecht etc.
Sie nannte die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch, die gesetzlich festgelegt sind und ca. 250 € betragen. Personen, die die anfallenden Kosten für eine Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht (beispielsweise die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung) haben gemäß § 1 BerhG (Beratungshilfegesetz) die Möglichkeit, die sogenannte Beratungshilfe zu beantragen. Genauso wie Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.
Sollten Kinder im Falle einer Trennung oder Scheidung betroffen sein, lohnt sich auf jeden Fall die Beratung durch das örtliche Jugendamt. Darauf wies Helga Martini die Leiterin des Jugendamtes Bad Honnef hin. Sie sprach in ihrem Kurzvortrag im Detail über diese wichtige Aufgabe ihres Amtes im Rahmen der Jugendhilfe und Kindesförderung.
Im Rahmen der Diskussion kam man dann noch auf die aktuelle Problematik der ‚unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge‘ zu sprechen. Oft werden diese von Verwandten begleitet, die nun keinen ausdrücklichen Auftrag der Eltern in der Hand halten. Dann ist das Jugendamt gehalten, eine Vormundschaft zu beauftragen.
Auf Anfrage der Teilnehmer sprach Frau Martini über die Mechanismen des Jugendamtes zum Schutz und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen und bei Kindeswohlgefährdung. So ist das Amt Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die sich Sorgen um die Entwicklung eines ihnen bekannten Kindes oder Jugendlichen machen. Verwandte, Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde, Bekannte, Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher können zum Beispiel solche Personen sein.
Die angeregte Diskussion der Teilnehmer zeigte, wie wichtig diese Informationen sind. Und die Fragen wiesen auch schon auf die nächste gemeinsame Veranstaltung der Frauen Union am 5. April 2016 in Oberpleis „Wundertüte Arbeitswelt“ hin. Ein Vortrag und Diskussion zu den heutigen Formen der Arbeit und deren Folgen.
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