CDU Bad Honnef begrüßt Beschluss des Regionalplans - wichtige Weiche für zukünftige Nutzung der Insel als Veranstaltungsort für die Bad Honnefer Bürger gestellt

14.07.2025

Der Regionalrat Köln hat am 11. Juli mit großer Mehrheit den Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Köln beschlossen. Das ist für Bad Honnef eine wichtige und gute Entscheidung. Denn im Regionalplan ist die Insel Grafenwerth zukünftig planungsrechtlich nicht mehr als „Waldbereich“ und „regionaler Grünzug“ ausgewiesen, sondern als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ mit der Zweckbindung Ferieneinrichtung und Freizeitanlage. Damit ergibt sich die Chance, im Rahmen der im Jahr 2026 anstehenden Novellierung der Landschaftsschutzverordnung im Bereich der Städte Königswinter und Bad Honnef den Status der Insel als Landschaftsschutzgebiet aufzuheben.

Die Ausweisung der Insel als Landschaftsschutzgebiet erlaubte es bisher den Naturschutzverbänden im Rahmen des sogenannten Verbandsklagerechts gegen Veranstaltungen auf der Insel vorzugehen. Bekannt ist allen Bad Honnefern noch die Absage des ersten großen Konzertes nach der Corona-Zeit, dem Pfingstkonzert 2022, durch eine Klage des BUND.

Die Bad Honnefer GRÜNEN haben sich in einer Pressemitteilung bereits gegen diese Änderung im Regionalplan ausgesprochen und wörtlich von einem „Ausverkauf der Insel Grafenwerth“ gesprochen und zusätzlich die Gefahr an die Wand gemalt, dass die CDU-Mehrheit im Stadtrat und Regionalrat offenbar die Weichen für eine „intensive kommerzielle Nutzung und möglicherweise Bebauung“ stellen wolle – eine Behauptung und Unterstellung, die jedweder Grundlage entbehrt. „Über einen derartigen fachlichen Unsinn kann ich mich nur wundern“, so Stephan Schütte, ehemaliger Forstamtsleiter, Umweltfachmann und CDU-Ratskandidat für die anstehenden Kommunalwahlen. „Der Regionalplan nimmt hier lediglich eine Richtigstellung der tatsächlichen Nutzungen auf der Insel vor. Und eine mögliche Bebauung der Insel ist ebenfalls großer Unfug, denn allein der Hochwasserschutz verbietet jegliche Neuerrichtung von Gebäuden auf der Insel. Die Insel befindet sich im Eigentum der Stadt. Die Stadt kann daher steuern, dass die Insel keinen Schaden nimmt.“

Auch CDU-Stadtverbandsvorsitzender Jonathan Grunwald und die gesamte Bad Honnefer CDU freut sich über diese Weichenstellung. Die Sicherung der Insel für die Erholung und Veranstaltungen der Bad Honnefer Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Punkt im CDU-Wahlprogramm. „Hier geht es um die Abwägung von Interessen des bürgerlichen Gemeinwohls mit den berechtigten Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes. Die Uferbereiche der Insel sowie die Nord- und Südspitze stehen auch für die CDU elementar für den Landschaftsschutz. Das Zentrum der Insel mit Tennisplätzen, Schwimmbad, großer Spielwiese, Spielplätzen, Sportflächen, Inselcafé und Biergarten gehört den Bad Honnefer Bürgerinnen und Bürgern.“

Jetzt gilt es, die im Jahr 2026 anstehende Novellierung der Landschaftsschutzverordnung seitens der Stadtpolitik fachlich eng zu begleiten mit dem Ziel, die Insel zumindest in den zentralen Bereichen der Freizeiteinrichtungen aus dem formalen Status als Landschaftsschutzgebiet herauszulösen, um so zukünftig die Möglichkeit der Verbandsklage von Naturschutzverbänden zu unterbinden.