Anfrage im Kreistag zu Airbnb

17.05.2019

im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus werden CDU

 und Grüne eine Anfrage zur Vermietungsplattform Airbnb stellen. Darüber berichtet der Kreistagsabgeordnete Klaus Döhl, der diesem Ausschuss angehört:

In Großstädten und Tourismusregionen setzt sich seit Jahren die Online-Plattform Airbnb durch, die Unterkünfte von Privatleuten anbietet, die nicht für eine touristische Nutzung vorgesehen sind. So können Touristen in Privatwohnungen für meist weniger als zu den ortsüblichen Hotelpreisen eine Unterkunft finden, was zeitgleich für den ursprünglichen Mieter oder Eigentümer der Wohnung ein lukratives Geschäft ist. Auch in Köln hat man mit rapide zunehmender Wohnraumzweckentfremdung zu kämpfen, was hier dazu führt, dass der ohnehin schon knappe und bezahlbare (innerstädtische) Wohnraum noch knapper und teurer wird. Aber nicht nur die Städte selbst sind davon betroffen, sondern auch die umliegenden Gebiete. Der Rhein-Sieg-Kreis könnte aufgrund seiner sehr guten Verkehrsanbindung als direkt an Köln und Bonn angrenzende Region betroffen sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wie viele Airbnb-Angebote gibt es im Rhein-Sieg-Kreis?
2. Wie schätzt die Verwaltung Bedeutung und Auswirkungen der Airbnb-Angebote für das Angebot an Wohnraum im Rhein-Sieg-Kreis ein?
3. Existiert eine Steuerproblematik? Ist sichergestellt, dass für Airbnb-Buchungen von den Vermietern/Quartiersanbietern die verpflichtenden Abgaben gezahlt werden?
4. Wie verhält es sich mit den anderen im Rhein-Sieg-Kreis agierenden Plattformen? Sind diese ähnlich bzw. analog zu Airbnb zu sehen? 
5. Sind von den Angeboten auch Kommunen im Kreisgebiet betroffen, die eine Satzung zum Schutz von Wohnraum erlassen haben (Zweckentfremdungssatzung)? Wenn ja, um welche Kommunen handelt es sich und wie steuern diese Kommunen die Nutzung der Airbnb-Angebote?