Haushaltsberatungen entschieden

20.02.2019

CDU Bad Honnef zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und der Grundsteuer B

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Rates hat es zuletzt eine heftige Kontroverse zu Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Zusammenhang mit dringend anstehenden Ausbaumaßnahmen in Bad Honnef sowie zur Reduzierung der Grundsteuer B gegeben.

Die Fraktion Bündnis 90 die Grünen hatten am Nachmittag vor der entscheidenden Ratssitzung zur Überraschung sowohl der Verwaltung, als auch der anderen Fraktionen im Rat der Stadt Bad Honnef beantragt, die Erhebung von Straßenbaubeiträgen auszusetzen, bis das Land darüber entschieden hat, ob infolge einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Erhebung von Ausbaubeiträgen in Nordrhein Westfalen künftig unterbleiben kann. Sie hatte ferner beantragt, die Ortssatzung dahingehend zu ändern, dass Ausbaumaßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn die Mehrheit einer betroffenen Bürgerversammlung sich hierfür ausspricht. Diese Anträge sind mit den Stimmen der CDU, dass Bürgerblock und der FDP abgelehnt worden. Gleichzeitig haben diese drei Fraktionen die Anträge von SPD und Bündnis 90 die Grünen zurückgewiesen, bereits im Jahre 2019 die Grundsteuer B zu senken.

Im Zusammenhang mit den Anträgen zu den Straßenbaubeiträgen hatte die Verwaltung vor der Abstimmung im Rat auf eine frühere Stellungnahme der Kommunalaufsicht verwiesen, nach der die Kommunen verpflichtet sind, im Zusammenhang mit der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen Ausbaubeiträge zu erheben. Diese grundsätzlich geltende Beitragserhebungspflicht habe zur Folge, dass weder die Verwaltung, noch der Rat einer Kommune von der Erhebung solcher Beiträge absehen können. Ausdrücklich hatte die Kommunalaufsicht darauf verwiesen, dass im Falle einer anderslautenden Handhabung gegebenenfalls Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern, als auch gegenüber Mitgliedern des Rates geltend zu machen seien.

„Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Hinweise haben wir uns entschieden, die offensichtlich nicht näher geprüften Anträge der Fraktion Bündnis 90 die Grünen zurückzuweisen, betont Sebastian Wolff, Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion im Stadtrat von Bad Honnef. „Wir sind bereit, über vieles ernsthaft zu diskutieren; offensichtlich rechtswidrige Ratsbeschlüsse tragen wir allerdings schon im Ansatz nicht mit“, ergänzt Wolff.

„Aus unserer Sicht ist es durchaus denkbar, langfristig auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen zu verzichten, wenn die landesrechtlichen Bestimmungen eine Änderung der Finanzierung solcher Ausbaumaßnahmen vorsehen und die Kommune damit nicht zusätzlich wirtschaftlich belastet wird“, betont Michael Lingenthal, Vorsitzender des CDU Stadtverbandes in Bad Honnef. „Denn die zum Teil seit Jahrzehnten immer wieder nur geflickten Straßen in Bad Honnef bedürfen dringend einer Sanierung, deren Kosten nicht zulasten aller Bürger der Stadt gehen können, weil dies ansonsten wieder zu Steuer- und Gebührenerhöhungen führen würde, welche insbesondere die sozial schwächeren Bürger unserer Stadt beträfen“, erläutert Lingenthal.

Ähnlich steht die CDU auch zu den Anträgen von SPD und Bündnis 90 die GRÜNEN, die Grundsteuer B wieder zu senken.

„Eine Grundsteuersenkung kommt für uns dann in Betracht, wenn sich abzeichnet, dass wir auch bei einer solchen Senkung ein positives Haushaltsergebnis erreichen. Dies ist bei einem für 2019 angenommenen Haushaltspuffer von lediglich rund 400.000 € nicht zu gewährleisten. Denn wir müssen auf Dauer sicherstellen, dass wir nicht wieder in die Haushaltssicherung gelangen, um die dringend notwendigen Investitionen in unserer Stadt vornehmen zu können, erklärt Sebastian Wolff, der darüber hinaus ergänzt: „Das gleiche gilt für den Fall, dass die Steuereinnahmen bei gleichen Hebesetzen infolge der anstehenden Grundsteuerreform drastisch steigen sollten. Eine solche Steigerung würden wir durch eine entsprechende Senkung der Hebesätze an die Bürger zurückgeben.“

„Dabei müssen wir aus Gründen der Fairness immer darauf achten, dass keine Lücken im Haushalt entstehen, die letztlich dann wieder durch Gebühren ausgeglichen werden müssen. Denn während die Grundsteuer alle Bürger gleichmäßig belastet, tragen die Lasten der Gebühren diejenigen, welche die Leistung in Anspruch nehmen und das sind in der Regel – wie das Beispiel der Kindergartengebühren zeigt - junge Familien, die wir eher entlasten wollen“, ergänzt in diesem Zusammenhang Hansjörg Tamoj, stellvertretender Vorsitzender der CDU Bad Honnef und Mitglied des Rates.

Bad Honnef, den 19.2.2019

Gezeichnet Hansjörg Tamoj
Pressesprecher